Beförderung zum endgültigen Zielflughafen

Wenn Sie mehrere Flüge wahrnehmen und möchten, dass Ihr Gepäck zum endgültigen Zielflughafen befördert wird, dann empfehlen wir Ihnen, diesen Abschnitt zu lesen.

Das sollten Sie wissen

Die Möglichkeit, Ihr Gepäck zum endgültigen Zielflughafen zu transportieren, hängt von der Route und den Fluggesellschaften ab, die die Flüge durchführen:

  • Von Air Europa und einer anderen Fluggesellschaft durchgeführte Flüge. Nicht erlaubt
  • Alle Flüge werden von Air Europa durchgeführt, diese befinden sich aber auf unterschiedlichen Buchungen oder Tickets. Es ist möglich, Ihr Gepäck direkt zum endgültigen Zielflughafen zu befördern. Dies müssen Sie am Abfertigungsschalter mitteilen.
  • Wenn alle Flüge von Air Europa durchgeführt werden und alle Flüge dieselbe Buchung und dasselbe Ticket haben,wird Ihr Gepäck direkt zum endgültigen Zielflughafen befördert. Sie müssen sich also nicht an die Fluggesellschaft wenden, um diesen Service anzufordern.

Ausnahmen

  • Reiseziele, an denen Sie bei der ersten Einreise in das Land einchecken und den Zoll passieren müssen: Ezeiza, Guarulhos, Salvador de Bahia, Montevideo, Lima, Caracas, Cancún, Santiago, Chile, New York, Miami.
  • Das Gepäck kann nur bei Flügen mit Zwischenlandung in Viru Viru, die über die Fluggesellschaft Amaszonas nach Cochabamba oder La Paz fliegen, bis zum Zielflughafen transportiert werden.
  • Das Gepäck kann nicht weitergeleitet werden, wenn die Zwischenlandung bedeutet, dass der Passagier zu einem anderen Flughafen reisen muss, um den nächsten Flug zu nehmen (Ezeiza-Aeroparque, Orly-Charles de Gaulle).
  • Eine Gepäckaufgabe zum endgültigen Bestimmungsort ist nicht möglich, wenn eine Strecke mit dem Zug oder Bus in der Buchung enthalten ist.
  • Das Einchecken bis zum endgültigen Reiseziel ist bei Buchungen von getrennt erworbenen Flugtickets, bei denen für eines von ihnen eine Ermäßigung für Residenten angerechnet wurde, nicht möglich. Beispiel: Palma-Madrid mit Residentenrabatt + Madrid - Ezeiza ohne Residentenrabatt.

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VERBOTENE UND GEFÄHRLICHE GEGENSTÄNDE

Verbotene Gegenstände

Gegenstände, die als Schlagobjekt, scharf oder schneidend gelten, können nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt „Verbotene Gegenstände“. 

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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND FLÜSSIGKEITEN

Haben Sie Flüssigkeiten im Handgepäck?

Gegenstände, die Flüssigkeiten oder Stoffe ähnlicher Konsistenz enthalten, dürfen in bis zu 10 Behältern à 100 ml (insgesamt 1 Liter) transportiert werden.

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GEPÄCK

Sie reisen aus einem Nicht-EU-Land nach Spanien?

Laden Sie dieses PDF-Dokument herunter, um sich zu informieren, was Sie in Ihrem Gepäck mitführen dürfen und was nicht: Barmittel, verbotene Gegenstände, Empfehlungen vor dem Fliegen...

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