Vorschriften und Empfehlungen

UM IMMER INFORMIERT ZU SEIN, KONSULTIEREN SIE DIE OFFIZIELLEN INFORMATIONEN UND/ODER EINREISEBESCHRÄNKUNGEN DES LANDES.


DOKUMENTATIONSANFORDERUNGEN

Alle Passagiere müssen vor dem Flugdatum eine Gesundheitserklärung ausfüllen bei:

Zugang Formular

Die Fluggäste müssen den Nachweis über das Ausfüllen des Formulars in digitaler Form oder auf Papier bei der Annahme durch UX und bei der Ankunft in Tunesien beim Gesundheitsdienst vorlegen.

 

GESUNDHEITSANFORDERUNGEN

Passagiere unter 18 Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage von SARS-CoV-2-Testbescheinigungen, Impfbescheinigungen und Impfpässen befreit.

Geimpfte Passagiere, die mindestens 18 Jahre alt sind: Passagiere müssen den Impfpass oder eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die SARS-CoV-2-Impfung mindestens 28 Tage für den "Janssen"-Impfstoff und 7 Tage für andere Impfstoffe zurückliegt.

Ungeimpfte Passagiere, die 18 Jahre oder älter sind: Die Passagiere müssen bei der Annahme ein Zertifikat vorlegen, das einen negativen PCR-Test mit einem Abschlussdatum von nicht mehr als 48 Stunden bei der Annahme oder einen TDR-AG-Schnelltest mit einem Abschlussdatum von nicht mehr als 24 Stunden belegt.

 

QUARANTÄNEAUFLAGE

Ungeimpfte Passagiere ab 18 Jahren müssen sich ab dem Tag der Ankunft in Tunesien einer 5-tägigen Sperre unterziehen.


GEPÄCK

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Handgepäck aufzugeben, um den Kontakt mit äußeren Gegenständen im Flugzeug zu minimieren. Dieser Service ist kostenlos, da er Teil der Sicherheitsmaßnahmen von Air Europa ist, um Covid 19 zu verhindern.


TRANSPORT VON DESINFEKTIONSMITTELGEL

Der Grenzwert für die Mitnahme von Desinfektionsgelen auf Alkoholbasis im Handgepäck für Flüge ab Tunesien bleibt bei 100 Millilitern.