Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

Bei Air Europa passen wir uns Ihren Bedürfnissen an.

Wir verpflichten uns,

den besten Service zu bieten und für alle Kunden von Air Europa ein barrierefreies Reisen zu ermöglichen. Das ist unser oberstes Ziel. Unser Personal steht Ihnen jederzeit vor dem Einsteigen, während des Fluges und am Zielflughafen zur Verfügung.

Um die für Sie am besten geeignete Unterstützung anzufordern, wenden Sie sich bitte an unser Customer Service Center oder kontaktieren Sie uns über unsere Social Media-Kanäle.

Fragen zu besonderen Bedürfnissen

Um mit einem Gipsverband an Armen und Beinen zu reisen, ist kein ärztliches Attest erforderlich, aber es ist die Frist von 48-Stunden ab dem Zeitpunkt des Anlegens des Gipsverbandes und die Dauer des Fluges zu berücksichtigen.

AUF FLÜGEN VON WENIGER ALS 2 STD.:

Wenn der Gipsverband vor weniger als 48 Stunden angelegt wurde, ist es sinnvoll, ihn der Länge nach zu halbieren, was im Krankenhaus oder beim Ärzteteam des Flughafens durchgeführt werden kann. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich und der Passagier muss einen Haftungsausschluss unterschreiben, der am Check-in-Schalter erhältlich ist (außer bei Flügen in die USA). Dabei ist das Datum anzugeben, an dem der Gipsverband angelegt wurde.

Wenn der Passagier innerhalb der 48 Stunden oder darüber hinaus nach dem Anlegen des Gipsverbandes fliegt, ist es NICHT erforderlich, den Haftungsausschluss zu unterzeichnen oder ein ärztliches Attest vorzulegen.

AUF FLÜGEN VON MEHR ALS 2 STD.:

Innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Anlegen ist es zwingend erforderlich, den Gipsverband in Längsrichtung in zwei Hälften zu öffnen. Dieser Schnitt kann im Krankenhaus oder im medizinischen Dienst des Flughafens durchgeführt werden. Es ist kein ärztliches Attest erforderlich, und der Passagier muss einen Haftungsausschluss unterschreiben, der am Check-in-Schalter (außer bei Flügen in den USA) erhältlich ist. Dabei ist das Datum anzugeben, an dem der Gipsverband angelegt wurde.

Wenn der Passagier innerhalb der 48 Stunden oder darüber hinaus nach dem Anlegen des Gipsverbandes fliegt, ist es NICHT erforderlich, den Haftungsausschluss zu unterzeichnen oder ein ärztliches Attest vorzulegen.

Passagiere, die ihre unteren Extremitäten in einem hüfthohen Gipsverband schützen, oder die einen Gipsverband tragen, der das ganze Bein bedeckt, müssen die Sitzplätze buchen, die sie benötigen, um ihr Bein während des Fluges angehoben zu halten.

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MEDIZINISCHES ATTEST

  • Während der Schwangerschaft muss ein Attest mit folgenden Informationen vorgelegt werden: Reisegenehmigung (für die Hin- und Rückflug), Anzahl der Schwangerschaftstage (basierend auf dem Ausstellungsdatum des Attests), voraussichtliches Geburtsdatum, Erstgeburt oder nicht, einfache Schwangerschaft / Zwillingsschwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
  • Fluggäste mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung (einschließlich derjenigen, die auf einer Bahre reisen, während des Fluges medizinischen Sauerstoff benötigen oder von einem therapeutischen Begleittier begleitet werden), die besondere Aufmerksamkeit benötigen, müssen vor dem Einsteigen ein ärztliches Attest vorlegen, das ihre Flugtauglichkeit bestätigt und eine Haftungsfreistellung unterschreiben.
  • Der Passagier leidet an einer ansteckenden Krankheit, die die Flugsicherheit unmittelbar gefährden kann.
  • Um Injektionen in die Kabine verabreichen zu können, muss beim Einchecken ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Damit das ärztliche Attest gültig ist, muss es innerhalb von 10 Tagen vor dem geplanten Abflugdatum ausgestellt werden.

MEDIZINISCHE GENEHMIGUNG

  • Passagiere, deren körperliche Verfassung beim Fliegen instabil ist, sei es aufgrund von Krankheit, Behandlung, kürzlich erfolgten chirurgischen Eingriffen oder einer anderen Situation, die den Passagier während des Fluges instabil machen kann.
  • Passagiere, deren Gesundheitszustand spezielle Zusatzleistungen erfordert, wie z. B. Krankentragen, Sauerstoff oder andere unterstützende Leistungen, mit denen der Passagier medizinische Hilfe oder den Transport spezieller medizinischer Geräte benötigt.

Die ärztliche Genehmigung können Sie hier herunterladen.

Für weitere Informationen oder bei Fragen können Sie über die folgende E-Mail-Adresse Kontakt mit uns aufnehmen: ssr.ux@air-europa.com

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ASSISTENZTIERE

Dies sind speziell trainierte Tiere, die einen Passagier mit besonderen akustischen oder visuellen Bedürfnissen begleiten. Das Tier kann durch seinen Ausweis oder eine andere gültige schriftliche Dokumentation akkreditiert werden.

Assistenztiere dürfen in der Kabine mitreisen, sofern sie die geforderte Impfkarte tragen.

BEANTRAGUNG UND BUCHUNG

Für weitere Informationen oder um eine Buchung* vorzunehmen, können Sie sich an unseren Kundenservice oder über Facebook oder Twitter an uns wenden. 

*Die Buchungsanfrage gilt nur für Flüge in die/aus den USA.

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  • Personen, die in Notfällen eigenverantwortlich handeln können, dürfen unbegleitet reisen, was bedeutet: den Sicherheitsgurt lösen zu können und den Sitzplatz zu verlassen und ohne Hilfe zum Notausgang zu gelangen. Zusätzlich zum Ergreifen und Anpassen der Sauerstoffmaske sollte die Person die Sicherheitsanweisungen und Ratschläge für den Notfall verstehen. 
  • Wenn eine Begleitperson erforderlich ist, muss sie auf Inlandsflügen über 12 und auf internationalen Flügen über 15 Jahre alt sein, muss bereit und in der Lage sein, Sicherheitsanweisungen zu verstehen und der Person im Notfall physisch zu helfen.
  • Anträge und Genehmigungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die dies erfordern, sind stets an die Abteilung für besondere Anforderungen von Air Europa zu richten, indem so viele Einzelheiten wie möglich über die Art der eingeschränkten Mobilität, Anzahl der Begleitpersonen usw. anzugeben ist. Diese Anträge sind mindestens 48 Stunden vor Abflug anzufragen.
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ASSISTENZSERVICE FÜR PASSAGIERE MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

  • Anträge und Genehmigungen für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die dies erfordern, sind stets an die Abteilung für besondere Anforderungen von Air Europa zu richten, indem so viele Einzelheiten wie möglich über die Art der eingeschränkten Mobilität, Anzahl der Begleitpersonen usw. anzugeben ist. Diese Anträge sind mindestens 48 Stunden vor Abflug anzufragen. Wenn Sie sich bereits innerhalb der Frist von 48 Stunden vor Abflug befinden, empfehlen wir Ihnen, den Flughafen direkt zu kontaktieren, um die Möglichkeit einer solchen Anfrage zu prüfen.
  • Wenn Sie Ihre eigene Assistenz mitbringen möchten, wird diese zusätzlich zum aufzugebenden Gepäck kostenlos befördert: Bis zu 2 Rollstühle, Mobilitätshilfen, Gehhilfen, Krücken oder andere orthopädische Geräte.
  • Wenn Sie eine der oben genannten Anfragen stellen möchten, klicken Sie bitte hier. Sie können dies auch unter der Telefonnummer +34 971 92 78 64 oder über Facebook oder Twitter tun. 
  • Weitere Informationen erhalten Sie hier.

ORIENTIERUNGSSERVICE

  • Dies ist ein kostenloser Assistenzservice für Passagiere, die Hilfe benötigen, um sich am Flughafen zurechtzufinden.
  • Sie können diesen Service hier erhalten oder über unseren Kundenservice oder über Facebook oder Twitter, indem Sie ihn so früh wie möglich vor dem Flug buchen und dabei die Art des Bedarfs (sensorische, motorische, hör- oder visuelle Beeinträchtigung) angeben. 
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