Sicherheitsmaßnahmen, Flüssigkeiten und Sonstiges.

Um Sie vor der Bedrohung durch Flüssigsprengstoffe zu schützen, hat die Europäische Union (EU) Sicherheitsmaßnahmen erlassen, die die Menge an Flüssigkeiten oder Substanzen ähnlicher Konsistenz begrenzen, die Passagiere beim Durchlaufen der Sicherheitskontrollen am Flughafen mit sich führen dürfen.

Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten

Im Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter aufbewahrt werden.

Welche Substanzen gelten als Flüssigkeiten?

Jeder der folgenden Substanzen oder von ähnlicher Konsistenz kann als Flüssigkeit betrachtet werden:

  • Wasser und Getränke.
  • Parfums, Gele, Cremes, Öle und Lotionen, einschließlich Zahnpasta.
  • Aerosole, Schäume, Deodorants und andere Inhaltsstoffe in Druckbehältern.

Sie können diese Substanzen in Geschäften am Flughafen (nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle) oder an Bord des Flugzeugs kaufen und als Handgepäck transportieren.

Sie können Medikamente und Babynahrung für die Reise mitnehmen. Diese müssen in einem durchsichtigen Beutel mitgeführt und bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Flüssigkeitsgrenzen im Handgepäck: maximale Menge und Behälter

Auf Flügen mit Air Europa und anderen europäischen Fluggesellschaften müssen gemäß den Sicherheitsvorschriften Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Aerosole und ähnliche Produkte im Handgepäck in einzelnen Behältern von höchstens 100 ml mitgeführt werden, die in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter verpackt sind. Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitnehmen, der separat bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden muss. Diese Vorschriften gelten für alle Flughäfen der Europäischen Union und die meisten internationalen Reiseziele, um ein sicheres und reibungsloses Boarding zu gewährleisten.

Von der 100-ml-Regel ausgenommene Flüssigkeiten

Es gibt Ausnahmen von der 100-ml-Regel im Handgepäck. Babynahrung, Muttermilch, sterilisiertes Wasser für Babys und flüssige Medikamente, die für die Reise benötigt werden, dürfen in größeren Mengen mitgeführt werden, sofern sie bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt und in einigen Fällen durch entsprechende Nachweise belegt werden. Diese Produkte müssen in einem transparenten Beutel verpackt und separat vorgelegt werden. Außerdem dürfen im Duty-Free-Shop gekaufte Waren am Flughafen (nach der Sicherheitskontrolle) oder an Bord mitgeführt werden, sofern sie in einer versiegelten Tasche mit Kaufbeleg aufbewahrt werden. Diese Ausnahmen erleichtern den Passagieren die Mitnahme wichtiger Produkte, ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beeinträchtigen.

Alkoholische Getränke

Der Alkoholgehalt darf 70 % des Volumens nicht überschreiten.

Alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen, die mehr als 24 Vol.-%, jedoch nicht mehr als 70 Vol.-% Alkohol enthalten, dürfen in Behältnissen mit einem Gesamtnettogehalt von 5 Litern pro Person befördert werden.

Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24 % oder weniger (einschließlich alkoholfreier Getränke) unterliegen keinen Beschränkungen für den Transport im Frachtraum. Diese unterliegen jedoch den folgenden Bedingungen:

  • Sie sind vorzugsweise in Behältnissen zu transportieren, deren Gesamtinhalt 5 Liter nicht überschreitet. Zugelassene Behälter weisen folgende Merkmale auf:
    • Behälter für 3 Flaschen: 38 x 35 x 11 cm
    • Behälter für 2 Flaschen: 38 x 24,5 x 11 cm

Die Beförderung von Mengen über 5 Liter pro Passagier muss von Air Europa genehmigt werden.

Air Europa übernimmt keine Verantwortung für das Zerbrechen von Flüssigkeitsbehältern oder zerbrechlichen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck, auch wenn es in einer Spezialverpackung transportiert wird.

Olivenöl

Der Transport von Olivenöl ist an Bord von Air Europa Flügen begrenzt, um Undichtigkeiten zu vermeiden, die das Flugzeug beschädigen oder gefährden könnten.

Olivenöl wird in einem Air Europa-Flugzeug nur akzeptiert, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • In Flaschen abgefülltes Olivenöl kann nur als aufgegebenes Gepäck transportiert werden.
  • 5 % des Flascheninhalts muss leer sein, um ein Auslaufen unter Druck zu vermeiden.
  • Der Haftungsausschluss muss beim Check-in unterzeichnet werden, und bei Überschreitung der Freigepäckmenge wird eine Gebühr fällig.

Verpackung:

  • Der Behälter muss in einem stabilen, wasserdichten und dicht verschlossenen Plastikbeutel mit Reißverschluss oder Schnürverschluss aufbewahrt werden.
  • Anschließend sollte dieser in einen zweiten starken, wasserdichten Plastikbeutel gelegt werden, der mit einem Reißverschluss oder einem Schnürverschluss verschlossen wird.
  • Die ineinanderliegenden Beutel sollten in einer stabilen Schachtel mit einer inneren Schutzschicht (z. B. Papier, Luftblasenfolie, Schaum) aufbewahrt, abgedeckt und mit einem Etikett gekennzeichnet werden.
  • Das Paket muss das Etikett "Fragile" tragen.

Haftungsbeschränkung:

  • Air Europa kann die zollrechtliche Zulassung von im Flugzeug eingeführtem oder ausgeführtem Olivenöl nicht garantieren.
  • Air Europa haftet nicht für Schäden oder Undichtigkeiten, die während des Gepäckabfertigungsprozesses im Container auftreten können.

Regeln für pulverförmige Substanzen im Flugzeug

Aus Sicherheitsgründen ist es auf Flügen in die USA verboten, pulverförmige Substanzen von 350 ml (12 oz.) oder mehr im Handgepäck in der Passagierkabine mitzuführen.

Im Allgemeinen dürfen Pulver jeglicher Art im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sofern die Behälter gut verschlossen sind, um Verschüttungen zu vermeiden.

Diese Maßnahmen wurden von den US-Behörden angeordnet. Weitere Informationen: www.tsa.gov.

Beschränkungen und Mengen für Pulver im Handgepäck

Im Handgepäck ist es nicht erlaubt, Pulverbehälter von 350 ml (12 oz) oder mehr mitzunehmen. Kleinere Behälter sind erlaubt, können jedoch zusätzliche Sicherheitskontrollen erfordern.

Als Pulver gelten Produkte wie Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver, Babynahrung, Kosmetika und ähnliche Artikel.

Ausnahmen: verschreibungspflichtige Medikamente, Babynahrung, menschliche Überreste und Duty-Free-Artikel in einer versiegelten STEB-Tasche.

Transport von Pulvern im aufgegebenen Gepäck

Für pulverförmige Substanzen im aufgegebenen Gepäck gibt es keine Mengenbeschränkungen.

Für Reisende mit pulverförmigen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder größeren Kosmetikprodukten ist das aufgegebene Gepäck die sicherste und praktischste Option, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.

Sicherheitsvorschriften am Flughafen

Für eine schnelle und effektive Abwicklung der Sicherheitskontrolle ist es notwendig:

  • Alle Flüssigkeiten in einem durchsichtigen Beutel, getrennt vom Handgepäck, zu verstauen und in die Ablage zu legen.
  • Ihren Mantel oder Ihre Jacke auszuziehen und in die Ablage zu legen.
  • Auch Laptops und andere ähnliche elektronische Geräte mit ihren Schutzhüllen separat vorzuzeigen und sie in die Ablage zu legen.

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MEDIZINISCHE UNTERSTÜTZUNG

Transport von Trockeneis

Der Transport von bis zu 2,5 kg Trockeneis pro Person ist mit vorheriger Genehmigung von Air Europa gestattet. 

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MEDIZINISCHE UNTERSTÜTZUNG

Medikamente im Gepäck

Medikamente müssen getrennt von Ihrem Hand- und aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, um sie beim Check-in schnell identifizieren zu können. Sie müssen außerdem den Gefahrgutvorschriften entsprechen.

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UNTERSTÜTZUNG BEI EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT

Flughafen-Assistenz-Service

Wir unterstützen Sie bei langen Wegen, beim Hinauf- und Hinabsteigen der Treppe im Flugzeug und begleiten Sie bis zu Ihrem Sitz.

Sie entscheiden, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.

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Substanzart Maximale Menge pro Behälter
Flüssigkeiten allgemein 100 ml
Flüssige Medikamente Ausnahme: für die Reise erforderliche Menge
Olivenöl Nicht im Handgepäck erlaubt1
Alkoholische Getränke 100 ml (außer Duty-Free-Käufe in STEB)
Babynahrung Ausnahme: für die Reise erforderliche Menge
Duty-Free-Käufe Erlaubt in Originalverkaufsverpackung
Pulverförmige Substanzen Weniger als 350 ml (12 oz) pro Behälter2

Air Europa akzeptiert Olivenöl nur im aufgegebenen Gepäck und unter folgenden Verpackungsbedingungen: Flasche mit 5 % Leerraum, doppelt luftdichter Plastikbeutel, feste Box mit internem Schutz und „Fragile“-Etikett; am Schalter kann ein Haftungsausschluss verlangt werden.
Gilt für Flüge in die USA; Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung, menschliche Überreste und Duty-Free in STEB-Beutel.

 

Art der Substanz Maximale Gesamtmenge im Handgepäck
Allgemeine Flüssigkeiten Bis zu 1 L insgesamt (1 L Beutel)
Flüssige Medikamente Keine Begrenzung (nach Bedarf)
Olivenöl Nicht in der Kabine erlaubt1
Alkoholische Getränke Bis zu 1 L (Flüssigkeitsbeutel). Duty Free: gemäß STEB-Kaufmenge
Babynahrung Keine Begrenzung (nach Bedarf)
Duty-Free Einkäufe Kann 100 ml überschreiten
Pulverförmige Substanzen Behälter ≥ 350 ml nicht in der Kabine erlaubt (Flüge in die USA)

Air Europa akzeptiert Olivenöl nur im aufgegebenen Gepäck und unter Verpackungsbedingungen: Flasche mit 5% Leerraum, doppelte luftdichte Plastiktüte, stabile Box mit Innenpolsterung und „Fragile“-Etikett; ein Haftungsausschluss kann am Schalter erforderlich sein.

 

Art der Substanz Wie am Sicherheitskontrollpunkt präsentieren
Allgemeine Flüssigkeiten In einem durchsichtigen wiederverschließbaren Beutel, getrennt vom Gepäck
Flüssige Medikamente Separat präsentieren; evtl. ärztliches Attest erforderlich
Olivenöl Nur im Aufgabegepäck mit spezieller Verpackung1
Alkoholische Getränke In Flüssigkeitstasche; Duty Free: in versiegeltem STEB-Beutel mit Quittung sichtbar
Babynahrung Separat am Sicherheitskontrollpunkt zeigen
Duty-Free Einkäufe In versiegeltem STEB-Beutel mit sichtbarer Quittung; nicht öffnen bis zum Ziel
Pulverartige Substanzen Auf Anfrage separat präsentieren; große Mengen besser im Aufgabegepäck

 

Air Europa akzeptiert Olivenöl nur im Aufgabegepäck unter bestimmten Verpackungsbedingungen: Flasche mit 5% Leerraum, doppelte luftdichte Plastiktüte, stabile Schachtel mit Innenpolsterung und „Fragile“-Etikett; Haftungsausschluss kann am Check-in erforderlich sein.

Fragen zu Flüssigkeiten

Im Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter aufbewahrt werden.

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  • Es ist gestattet, dass jeder Passagier in seinem aufgegebenen Gepäck bis zu 2 Liter Desinfektionsgel auf Alkoholbasis mitführt, in Behältern mit einem Fassungsvermögen von maximal 0,5 Litern.
  • Diese Behälter müssen ordnungsgemäß verschlossen sein.
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Kabine: Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Öle, Lotionen (inkl. Zahnpasta)—max. 100 ml pro Behälter, 1 Liter gesamt. In einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel getrennt vorzeigen.

Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung, Muttermilch und Duty-Free-Flüssigkeiten in versiegelten STEB-Beuteln.

Aufgegebenes Gepäck: Größere Mengen erlaubt, sofern korrekt verschlossen. Alkohol >24 % und Öle mit Verpackungsvorschriften erlaubt.

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Kabine: Jeder Passagier darf Flüssigkeiten in Behältern bis 100 ml mitführen, verpackt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel. Nur ein Beutel pro Passagier ist erlaubt.

Aufgegebenes Gepäck: Größere Mengen sind erlaubt, wenn sie sicher verschlossen und den Sicherheitsvorschriften entsprechend verpackt sind.

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