Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten
Im Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter aufbewahrt werden.
Welche Substanzen gelten als Flüssigkeiten?
Jeder der folgenden Substanzen oder von ähnlicher Konsistenz kann als Flüssigkeit betrachtet werden:
Sie können diese Substanzen in Geschäften am Flughafen (nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle) oder an Bord des Flugzeugs kaufen und als Handgepäck transportieren.
Sie können Medikamente und Babynahrung für die Reise mitnehmen. Diese müssen in einem durchsichtigen Beutel mitgeführt und bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Auf Flügen mit Air Europa und anderen europäischen Fluggesellschaften müssen gemäß den Sicherheitsvorschriften Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Aerosole und ähnliche Produkte im Handgepäck in einzelnen Behältern von höchstens 100 ml mitgeführt werden, die in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter verpackt sind. Jeder Passagier darf nur einen Beutel mitnehmen, der separat bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden muss. Diese Vorschriften gelten für alle Flughäfen der Europäischen Union und die meisten internationalen Reiseziele, um ein sicheres und reibungsloses Boarding zu gewährleisten.
Es gibt Ausnahmen von der 100-ml-Regel im Handgepäck. Babynahrung, Muttermilch, sterilisiertes Wasser für Babys und flüssige Medikamente, die für die Reise benötigt werden, dürfen in größeren Mengen mitgeführt werden, sofern sie bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt und in einigen Fällen durch entsprechende Nachweise belegt werden. Diese Produkte müssen in einem transparenten Beutel verpackt und separat vorgelegt werden. Außerdem dürfen im Duty-Free-Shop gekaufte Waren am Flughafen (nach der Sicherheitskontrolle) oder an Bord mitgeführt werden, sofern sie in einer versiegelten Tasche mit Kaufbeleg aufbewahrt werden. Diese Ausnahmen erleichtern den Passagieren die Mitnahme wichtiger Produkte, ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beeinträchtigen.
Alkoholische Getränke
Der Alkoholgehalt darf 70 % des Volumens nicht überschreiten.
Alkoholische Getränke in Einzelhandelsverpackungen, die mehr als 24 Vol.-%, jedoch nicht mehr als 70 Vol.-% Alkohol enthalten, dürfen in Behältnissen mit einem Gesamtnettogehalt von 5 Litern pro Person befördert werden.
Getränke mit einem Alkoholgehalt von 24 % oder weniger (einschließlich alkoholfreier Getränke) unterliegen keinen Beschränkungen für den Transport im Frachtraum. Diese unterliegen jedoch den folgenden Bedingungen:
Die Beförderung von Mengen über 5 Liter pro Passagier muss von Air Europa genehmigt werden.
Air Europa übernimmt keine Verantwortung für das Zerbrechen von Flüssigkeitsbehältern oder zerbrechlichen Gegenständen im aufgegebenen Gepäck, auch wenn es in einer Spezialverpackung transportiert wird.
Olivenöl
Der Transport von Olivenöl ist an Bord von Air Europa Flügen begrenzt, um Undichtigkeiten zu vermeiden, die das Flugzeug beschädigen oder gefährden könnten.
Olivenöl wird in einem Air Europa-Flugzeug nur akzeptiert, wenn sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Verpackung:
Haftungsbeschränkung:
Aus Sicherheitsgründen ist es auf Flügen in die USA verboten, pulverförmige Substanzen von 350 ml (12 oz.) oder mehr im Handgepäck in der Passagierkabine mitzuführen.
Im Allgemeinen dürfen Pulver jeglicher Art im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sofern die Behälter gut verschlossen sind, um Verschüttungen zu vermeiden.
Diese Maßnahmen wurden von den US-Behörden angeordnet. Weitere Informationen: www.tsa.gov.
Im Handgepäck ist es nicht erlaubt, Pulverbehälter von 350 ml (12 oz) oder mehr mitzunehmen. Kleinere Behälter sind erlaubt, können jedoch zusätzliche Sicherheitskontrollen erfordern.
Als Pulver gelten Produkte wie Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze, Milchpulver, Babynahrung, Kosmetika und ähnliche Artikel.
Ausnahmen: verschreibungspflichtige Medikamente, Babynahrung, menschliche Überreste und Duty-Free-Artikel in einer versiegelten STEB-Tasche.
Für pulverförmige Substanzen im aufgegebenen Gepäck gibt es keine Mengenbeschränkungen.
Für Reisende mit pulverförmigen Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder größeren Kosmetikprodukten ist das aufgegebene Gepäck die sicherste und praktischste Option, um Probleme bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden.
Sicherheitsvorschriften am Flughafen
Für eine schnelle und effektive Abwicklung der Sicherheitskontrolle ist es notwendig:
Der Transport von bis zu 2,5 kg Trockeneis pro Person ist mit vorheriger Genehmigung von Air Europa gestattet.
Medikamente müssen getrennt von Ihrem Hand- und aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, um sie beim Check-in schnell identifizieren zu können. Sie müssen außerdem den Gefahrgutvorschriften entsprechen.
Wir unterstützen Sie bei langen Wegen, beim Hinauf- und Hinabsteigen der Treppe im Flugzeug und begleiten Sie bis zu Ihrem Sitz.
Sie entscheiden, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.
Substanzart | Maximale Menge pro Behälter |
Flüssigkeiten allgemein | 100 ml |
Flüssige Medikamente | Ausnahme: für die Reise erforderliche Menge |
Olivenöl | Nicht im Handgepäck erlaubt1 |
Alkoholische Getränke | 100 ml (außer Duty-Free-Käufe in STEB) |
Babynahrung | Ausnahme: für die Reise erforderliche Menge |
Duty-Free-Käufe | Erlaubt in Originalverkaufsverpackung |
Pulverförmige Substanzen | Weniger als 350 ml (12 oz) pro Behälter2 |
1 Air Europa akzeptiert Olivenöl nur im aufgegebenen Gepäck und unter folgenden Verpackungsbedingungen: Flasche mit 5 % Leerraum, doppelt luftdichter Plastikbeutel, feste Box mit internem Schutz und „Fragile“-Etikett; am Schalter kann ein Haftungsausschluss verlangt werden.
2 Gilt für Flüge in die USA; Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung, menschliche Überreste und Duty-Free in STEB-Beutel.
Art der Substanz | Maximale Gesamtmenge im Handgepäck |
Allgemeine Flüssigkeiten | Bis zu 1 L insgesamt (1 L Beutel) |
Flüssige Medikamente | Keine Begrenzung (nach Bedarf) |
Olivenöl | Nicht in der Kabine erlaubt1 |
Alkoholische Getränke | Bis zu 1 L (Flüssigkeitsbeutel). Duty Free: gemäß STEB-Kaufmenge |
Babynahrung | Keine Begrenzung (nach Bedarf) |
Duty-Free Einkäufe | Kann 100 ml überschreiten |
Pulverförmige Substanzen | Behälter ≥ 350 ml nicht in der Kabine erlaubt (Flüge in die USA) |
1 Air Europa akzeptiert Olivenöl nur im aufgegebenen Gepäck und unter Verpackungsbedingungen: Flasche mit 5% Leerraum, doppelte luftdichte Plastiktüte, stabile Box mit Innenpolsterung und „Fragile“-Etikett; ein Haftungsausschluss kann am Schalter erforderlich sein.
Art der Substanz | Wie am Sicherheitskontrollpunkt präsentieren |
Allgemeine Flüssigkeiten | In einem durchsichtigen wiederverschließbaren Beutel, getrennt vom Gepäck |
Flüssige Medikamente | Separat präsentieren; evtl. ärztliches Attest erforderlich |
Olivenöl | Nur im Aufgabegepäck mit spezieller Verpackung1 |
Alkoholische Getränke | In Flüssigkeitstasche; Duty Free: in versiegeltem STEB-Beutel mit Quittung sichtbar |
Babynahrung | Separat am Sicherheitskontrollpunkt zeigen |
Duty-Free Einkäufe | In versiegeltem STEB-Beutel mit sichtbarer Quittung; nicht öffnen bis zum Ziel |
Pulverartige Substanzen | Auf Anfrage separat präsentieren; große Mengen besser im Aufgabegepäck |
1 Air Europa akzeptiert Olivenöl nur im Aufgabegepäck unter bestimmten Verpackungsbedingungen: Flasche mit 5% Leerraum, doppelte luftdichte Plastiktüte, stabile Schachtel mit Innenpolsterung und „Fragile“-Etikett; Haftungsausschluss kann am Check-in erforderlich sein.
Im Handgepäck sind nur geringe Mengen an Flüssigkeiten erlaubt. Diese müssen in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml mit einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter aufbewahrt werden.
Kabine: Flüssigkeiten, Gele, Cremes, Öle, Lotionen (inkl. Zahnpasta)—max. 100 ml pro Behälter, 1 Liter gesamt. In einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel getrennt vorzeigen.
Ausnahmen: Medikamente, Babynahrung, Muttermilch und Duty-Free-Flüssigkeiten in versiegelten STEB-Beuteln.
Aufgegebenes Gepäck: Größere Mengen erlaubt, sofern korrekt verschlossen. Alkohol >24 % und Öle mit Verpackungsvorschriften erlaubt.
Kabine: Jeder Passagier darf Flüssigkeiten in Behältern bis 100 ml mitführen, verpackt in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel. Nur ein Beutel pro Passagier ist erlaubt.
Aufgegebenes Gepäck: Größere Mengen sind erlaubt, wenn sie sicher verschlossen und den Sicherheitsvorschriften entsprechend verpackt sind.