Minderjährige

Die Ausweispflicht für minderjährige Passagiere kann sich von der eines erwachsenen Passagiers unterscheiden. Vergewissern Sie sich deshalb, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und/oder Genehmigungen für den Flug haben.

Das Mindestalter für eine Alleinreise eines Kindes beträgt 5 Jahre. In vielen Fällen ist die Buchung eines Begleitservices erforderlich.

Inlandsflüge (Spanien)

Spanische Staatsangehörigkeit:

  • Passagiere zwischen 14 und 17 Jahren: Personalausweis / Reisepass, nicht unbedingt gültig.
  • Passagiere unter 14 Jahren: Im Allgemeinen ist der Personalausweis (DNI) nicht erforderlich, obwohl das Familienbuch angefordert werden kann. Es wird empfohlen, dass die am Herkunftsflughafen für das Kind verantwortliche Person die Identität des Kindes nachweisen kann. Zum Fliegen ist keine Erlaubnis erforderlich. Wenn man in den Genuss des Einwohnerrabatts kommen will, muss man zusätzlich zu dem Familienbuch die Wohnsitzbescheinigung beifügen, in der das Geburtsdatum angegeben sein muss.
  • Passagier unter 12 Jahren: Darüber hinaus ist die „Erlaubnisbescheinigung für unbegleitete Minderjährige“ am Tag des Fluges zu unterzeichnen, die von Mitarbeitern von Air Europa am Abflughafen bereitgestellt wird.

Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union oder des Schengen-Raums:

  • Personalausweis oder nicht unbedingt gültiger Reisepass.
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis

Staatsangehörigkeit von Drittländern:

  • Nicht unbedingt gültiger Reisepass.
  • Gültige Aufenthaltserlaubnis

 

Flüge innerhalb der Europäischen Union und/oder des Schengenraums

Spanische Staatsangehörigkeit:

  •  Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Unterschrift der „Erlaubnisbescheinigung für unbegleitete Minderjährige“, das am Tag des Fluges von Air Europa Mitarbeitern am Abflughafen ausgehändigt wird.
  • Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, müssen an den Abfertigungsschaltern eine unterzeichnete Erklärung über die Erlaubnis, außerhalb des nationalen Territoriums zu reisen, mit der Genehmigung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten vorlegen, die bei Polizeistationen, Guardia Civil-Posten, Gerichten, Notaren und von Bürgermeistern bereitgestellt wird. Nur unbegleitete Minderjährige, die auf Nicht-Inlandsflügen mit einem Personalausweis reisen, müssen diese Genehmigung vorlegen.

Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union oder des Schengen-Raums:

  •  Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Unterschrift der „Erlaubnisbescheinigung für unbegleitete Minderjährige“, das am Tag des Fluges von Air Europa Mitarbeitern am Abflughafen ausgehändigt wird.
  • Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen sich an das jeweilige Konsulat wenden, um die nach der Gesetzgebung des Landes erforderlichen Unterlagen auszufüllen.

Staatsangehörigkeit von Drittländern:

  • Reisepass.
  • Gültiger Personalausweis und gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Wir empfehlen, sich bei dem entsprechenden Konsulat über die spezifischen Anforderungen zu informieren.

Flüge in Drittländer (außerhalb der EU/Schengenzone)

  • Für spezielle Dokumente, wie Visa, müssen Sie sich an die Botschaft des Reiseziellandes in Ihrem Land wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Jeder Fluggast muss die korrekte und notwendige Dokumentation in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen jedes Staates oder Landes, in das, aus dem oder durch das er fliegt, mit sich führen, wobei er allein für die Anforderungen verantwortlich ist, die von jedem Land in jedem Fall verlangt werden.
  • Diese Unterlagen können von der Fluggesellschaft sowohl an den Check-in-Schaltern als auch an den Flugsteigen in allen Flughäfen, die Sie durchqueren, angefordert werden.
  • Air Europa kann einem Fluggast die Beförderung verweigern, wenn sich bei der Überprüfung der Unterlagen herausstellt, dass die vorgelegten Unterlagen nicht gültig oder nicht in Kraft sind oder die Identität nicht mit dem Fluggast auf dem Flug übereinstimmt.

Spanische Staatsangehörigkeit:

  • Gültiger Reisepass und Unterschrift der „Erlaubnisbescheinigung für unbegleitete Minderjährige“, das am Tag des Fluges von Air Europa Mitarbeitern am Abflughafen ausgehändigt wird.
  • Minderjährige unter 18 Jahren, die nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, müssen an den Abfertigungsschaltern eine unterzeichnete Erklärung über die Erlaubnis, außerhalb des nationalen Territoriums zu reisen, mit der Genehmigung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten vorlegen, die bei Polizeistationen, Guardia Civil-Posten, Gerichten, Notaren und von Bürgermeistern bereitgestellt wird. 

Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union oder des Schengen-Raums:

  • Gültiger Reisepass und Unterschrift der „Erlaubnisbescheinigung für unbegleitete Minderjährige“, das von Air Europa Mitarbeitern am Abflughafen ausgehändigt wird.
  • Es wird empfohlen, dass Sie sich beim jeweiligen Konsulat über die spezifischen Anforderungen für unbegleitete Minderjährige informieren.

 

Staatsangehörigkeit von Drittländern:

  • Reisepass.
  • Gültiger Personalausweis und gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Darüber hinaus sollte das zuständige Konsulat kontaktiert werden, um Informationen über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes in Bezug auf unbegleitete Minderjährige zu erhalten.

Inlandsflüge (Spanien)

  • Passagiere unter 14 Jahren: Im Allgemeinen ist der Personalausweis (DNI) nicht erforderlich, obwohl das Familienbuch angefordert werden kann. Der Minderjährige untersteht der Verantwortung der Begleitperson, mit der die Reise durchgeführt wird. Wenn man in den Genuss des Einwohnerrabatts kommen will, muss man zusätzlich zu dem Familienbuch die Wohnsitzbescheinigung beifügen, in der das Geburtsdatum angegeben sein muss.
  • Passagiere zwischen 14 und 17 Jahren: Personalausweis / Reisepass, nicht unbedingt gültig.

Flüge innerhalb der Europäischen Union und/oder des Schengenraums

  • Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen: Gültiger Personalausweis / Reisepass.
  • Kinder unter 18 Jahren, die mit anderen Personen als ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen: Personalausweis oder Reisepass. Es ist auch erforderlich, eine vom Vater, von der Mutter oder vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Reisegenehmigungserklärung für Reisen außerhalb des Herkunftslandes vorzulegen. Diese Genehmigung kann bei Polizeistationen, Guardia Civil-Posten, Gerichten, Notaren und Bürgermeistern eingeholt werden.

Flüge in Drittländer (außerhalb der EU oder der Schengenzone)

  • Gültiger Reisepass: Wenn der Minderjährige nicht mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten reist, muss zudem eine Reisegenehmigungserklärung für Reisen außerhalb des Herkunftslandes vorgelegt werden, die vom Vater, der Mutter oder dem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen ist. Diese kann bei Polizeistationen, Guardia Civil-Posten, Gerichten, Notaren und Bürgermeistern eingeholt werden.

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