Allgemeine Dokumentation

Die erforderlichen Dokumente für eine Flugreise hängen von mehreren Faktoren ab, z. B. von der Nationalität, dem Abflugsort und dem Zielort.

Inlandsflüge in Spanien

  • Personalausweis oder nicht unbedingt gültiger Reisepass
  • In Spanien ausgestellter Führerschein (1)

(1) Der Führerschein ist nur für Inlandsflüge innerhalb des jeweiligen Landes, das das Dokument ausgestellt hat, gültig.

 

Staatsangehörige Europäische Union + Andorra, Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz.

Inlandsflüge (Spanien)

  • Personalausweis oder nicht unbedingt gültiger Reisepass
  • Aufenthaltserlaubnis für Spanien oder einen der aktuellen Schengen-Staaten
  • Führerschein (1)

(1) Der Führerschein ist nur für Inlandsflüge innerhalb des jeweiligen Landes, das das Dokument ausgestellt hat, gültig.

 

Inlandsflüge (Spanien)

  • Personalausweis oder gültiges Reisedokument
  • Aufenthaltserlaubnis für Spanien oder einen der aktuellen Schengen-Staaten
  • Führerschein (1)
  • Visum abhängig von der Nationalität.

(1) Der Führerschein ist nur für Inlandsflüge innerhalb des jeweiligen Landes, das das Dokument ausgestellt hat, gültig.

 

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WERTANGABE

Wertgegenstände im Gepäck

Wenn Sie Gegenstände von hohem Wert in Ihrem Gepäck mitführen, können Sie eine spezielle Wertangabe durchführen.

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ZOLL

Sie reisen mit 10.000 EUR oder mehr?

Beträge ab 10.000 Euro müssen beim Zoll angemeldet werden. Dazu müssen Sie sich in Madrid zum Zollbereich, Raum 1, Terminal 1 begeben.

SONDERGEPÄCK

Kunstwerke und Gemälde

Bilder, Kunstwerke, Drucke und Rahmen können nur auf einem zusätzlichen Sitzplatz in der Kabine des Flugzeugs transportiert werden, immer unter der persönlichen Obhut des Passagiers.

Mehr Informationen
Fragen zur Dokumentation

Die auf unserer Website verfügbaren Informationen gelten für Passagiere mit spanischer Staatsangehörigkeit. Für alle anderen Nationalitäten empfehlen wir Ihnen, sich an das entsprechende Konsulat zu wenden.

Waren diese Informationen für Sie von Interesse?
  • Die für den Flug erforderlichen Unterlagen variieren je nach Herkunft, Bestimmungsort, Nationalität und Datum. Es ist auch wichtig, dass Sie prüfen, ob Sie die für die Einreise in das Zielland erforderlichen medizinischen Anforderungen erfüllen.
  • In der Regel ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass für Inlandsflüge oder innerhalb der Europäischen Union ausreichend. Für Transozeanflüge ist ein gültiger Reisepass erforderlich. 
  • Im folgenden Abschnitt finden Sie weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und -dokumenten für das Land, in das Sie reisen möchten. Sie können auch über unsere Website ein E-Visum beantragen: Erforderliche Reiseunterlagen.
  • Jeder Fluggast muss die korrekte und notwendige Dokumentation in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen jedes Staates oder Landes, in das, aus dem oder durch das er fliegt, mit sich führen, wobei er allein für die Anforderungen verantwortlich ist, die von jedem Land in jedem Fall verlangt werden.
  • Diese Unterlagen können von der Fluggesellschaft sowohl an den Check-in-Schaltern als auch an den Flugsteigen in allen Flughäfen, die Sie durchqueren, angefordert werden.
  • Air Europa kann einem Fluggast die Beförderung verweigern, wenn sich bei der Überprüfung der Unterlagen herausstellt, dass die vorgelegten Unterlagen nicht gültig oder nicht in Kraft sind oder die Identität nicht mit dem Fluggast auf dem Flug übereinstimmt.
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Um in die Vereinigten Staaten und nach Puerto Rico reisen zu können, müssen die Unterlagen in Kraft sein und ein Rückflugticket sowie die für den Aufenthalt erforderlichen wirtschaftlichen Mittel vorhanden sein.

Alle Passagiere, deren Staatsangehörigkeit kein Visum erfordert und die zu touristischen Zwecken reisen, müssen einen ESTA-Antrag stellen. Nur wenn Sie ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben, ist eine Bearbeitung nicht erforderlich. 

Die ESTA-Genehmigung kann über unsere Website angefordert werden. Rufen Sie den folgenden Abschnitt auf und füllen Sie das Formular aus, um weitere Informationen zu erhalten.

Wird die Bearbeitung verweigert, muss sich der Passagier an das Konsulat des Bestimmungsortes in seinem Land wenden, um ein Visum zu beantragen. 

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Wann Sie mit Ihrem abgelaufenen Ausweis fliegen können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, Ihrem Herkunfts- und Zielort ab:

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Bei Diebstahl oder Verlust von Ausweisdokumenten ist die bei den zuständigen Behörden eingereichte Beschwerde kein gültiger Nachweis für die Akkreditierung der Identität der Fluggäste. In diesen Fällen müssen Sie zum Flughafen gehen und Ihre Situation den zuständigen Behörden und autorisierten Mitarbeitern von Air Europa mitteilen. 

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Wenn Sie ein subventioniertes Ticket mit einer Ermäßigung für Einwohner besitzen, müssen Sie am Flughafen Ihren gültigen Ausweis und den Ausweis für Großfamilien vorlegen.

Der Name des Begünstigten muss mit dem Namen der Person auf dem Ticket übereinstimmen. 

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Wir empfehlen Ihnen, die E-Mail mit der Reservierungsbestätigung zu lesen oder sich bei Ihrer Verkaufsstelle zu erkundigen, ob die automatische Überprüfung des Wohnsitzes zufriedenstellend war.

Fluggäste, deren Überprüfung (durch das Automatic Resident Accreditation System des Ministeriums für öffentliche Arbeiten) nicht erfolgreich durchgeführt wurde, müssen ihren Aufenthaltsstatus anhand eines der folgenden Dokumente nachweisen: 

  • Minderjährige unter 14 Jahren ohne Personalausweis: Sie dürfen Reisen nur mit der Einwohner-Meldebescheinigung für Reisen antreten, da sie keinen Personalausweis haben und noch keine telematische Validierung über das System des Wirtschaftsministeriums durchführen können. 
  • Für Staatsangehörige Spaniens, der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz: Meldebescheinigung für Reisen vom Rathaus des Wohnsitzes ausgestellt, zusammen mit dem Personalausweis, der NIE oder dem Reisepass. 
  • Bei Nicht-EU-Bürgern: Eine vom Rathaus ausgestellte Meldebescheinigung für die Reise zusammen mit der spanischen Aufenthaltskarte, die Ihren Status als Verwandter eines EU-Bürgers oder eines Langzeit- oder Dauerbürgers enthalten muss. 
  • Im Falle von Abgeordneten oder Senatoren: Beglaubigung zum Nachweis des Status eines Abgeordneten oder Senators. 

Andere als die oben angegebenen Dokumente oder Nachweise haben keine Gültigkeit. Der nationale Personalausweis oder Reisepass dient zum Nachweis der Identität, jedoch nicht des Wohnsitzes. Air Europa behält sich das Recht vor, dem Fluggast das Einsteigen zu verweigern, wenn ein Mangel oder eine Abweichung festgestellt wird oder der Fluggast seinen Wohnsitz nicht anhand der Aufenthaltserlaubnis nachweisen kann. 

Im Falle eines Anspruchs auf Ermäßigung für Einwohner ist es zwingend erforderlich, dass der vorgelegte Personalausweis oder Reisepass zum Zeitpunkt des Fluges gültig ist.

Waren diese Informationen für Sie von Interesse?

Spanische Touristen müssen über ein bestätigtes Rückflugticket sowie über ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt und die Unterbringung während der Dauer ihres Aufenthalts im Land verfügen. 

Rufen Sie den folgenden Abschnitt auf und füllen Sie das Formular aus, um herauszufinden, ob Sie ein Visum benötigen und um sich über die Gesundheitsvorschriften zu informieren, die für eine Reise nach Brasilien gelten.

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Auf der Seite Dokumentation erfahren Sie, welche Gesundheitsvorschriften und Einreisebestimmungen für eine Reise nach Kuba gelten.

Für die Einreise nach Havanna sind ein Reisepass und ein Visum erforderlich (erhältlich bei Botschaften, Konsulaten oder autorisierten Agenturen). Wenn Sie einen gültigen Reisepass der Europäischen Union besitzen, können Sie Ihr Visum bei der Ankunft in den Travelplan-Büros am Flughafen Madrid in Terminal 1 beantragen. Die Telefonnummer dazu lautet 915406004. 

Darüber hinaus ist eine im Herkunftsland abgeschlossene Krankenversicherung zurDeckung der eventuell anfallenden Krankheitskosten obligatorisch.

Bei Air Europa bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Reisekrankenversicherung zum besten Preis abzuschließen.  Besuchen Sie dazu: ICH WILL EINE REISEKRANKENVERSICHERUNG.

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Sie können die Wohnsitzüberprüfung folgendermaßen überprüfen:

  • Durch die Bestätigungs-E-Mail, die Sie von Air Europa erhalten, sobald die Buchung abgeschlossen ist.
  • Im Abschnitt „Buchung verwalten“.
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Jeder Fluggast muss die korrekte und notwendige Dokumentation in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Anordnungen jedes Staates oder Landes, in das, aus dem oder durch das er fliegt, mit sich führen, wobei er allein für die Anforderungen verantwortlich ist, die von jedem Land in jedem Fall verlangt werden.

Diese Unterlagen können von der Fluggesellschaft sowohl an den Check-in-Schaltern als auch an den Flugsteigen in allen Flughäfen, die Sie durchqueren, angefordert werden.

Air Europa kann einem Fluggast die Beförderung verweigern, wenn sich bei der Überprüfung der Unterlagen herausstellt, dass die vorgelegten Unterlagen nicht gültig oder nicht in Kraft sind oder die Identität nicht mit dem Fluggast auf dem Flug übereinstimmt.

Auf der Seite Dokumentation erfahren Sie, welche Gesundheitsvorschriften und Einreisebestimmungen für die jeweilige Reiseroute erforderlich sind.

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Sie können Ihre Ausweisdaten aktualisieren, indem Sie uns über die folgenden Kanäle kontaktieren: 

  • Facebook. Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7 bis 24 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr.
  • Twitter. Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7 bis 24 Uhr und samstags, sonntags und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr.
  • Call Center 24 Std.
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In einigen Ländern ist derzeit ein negativer Coronoa-Test erforderlich, der 24 bis 72 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt werden sollte (je nach Land). Wir empfehlen Ihnen, unsere Seite mit den Reiseanforderungen und -dokumente zu konsultieren. Dort finden Sie die aktuellen Informationen, die Sie vor dem Antritt Ihrer Reise benötigen.

Wenn Sie einen PCR- oder Antigentest für die Reise benötigen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ihn in einem unserer Kooperationszentren durchführen zu lassen. Für mehr Informationen klicken Sie hier.

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