Aufenthalt
Passagiere, deren Überprüfung (durch das Automatic Resident Accreditation System des Ministeriums für öffentliche Arbeiten) nicht erfolgreich durchgeführt wurde, müssen ihren Residentenstatus anhand eines der folgenden Dokumente nachweisen:
Die eingereichte Dokumentation müssen zum Zeitpunkt des Fluges gültig sein.
Andere als die oben angegebenen Dokumente oder Nachweise haben keine Gültigkeit.
Der nationale Personalausweis oder Reisepass dient zum Nachweis der Identität, jedoch nicht des Wohnsitzes. Air Europa behält sich das Recht vor, dem Fluggast das Einsteigen zu verweigern, wenn ein Mangel oder eine Abweichung festgestellt wird oder der Fluggast seinen Wohnsitz nicht anhand der Aufenthaltserlaubnis nachweisen kann.
Im Falle eines Anspruchs auf Ermäßigung für Residenten ist es zwingend erforderlich, dass der vorgelegte Personalausweis oder Reisepass zum Zeitpunkt des Fluges gültig ist.
Kinderreiche Familie
Wenn Sie ein subventioniertes Ticket mit einer Ermäßigung für kinderreiche Familien besitzen, müssen Sie am Flughafen Ihren gültigen Ausweis und den gültigen Ausweis für kinderreiche Familien vorlegen. Der Name des Begünstigten muss mit dem Namen der Person auf dem Ticket übereinstimmen.
Um den Online-Check-in zu machen, geben Sie bitte folgende Daten ein:
Air Europa bietet Ihnen online das Flugänderungssystem an.
Überprüfen Sie den Status Ihres Fluges, indem Sie Abflug- / Zielort oder Flugnummer eingeben.