Gehen Sie am Zielflughafen zum Gepäckservice-Schalter der Fluggesellschaft. Dort werden Sie unsere Mitarbeiter informieren, wenn das Objekt gefunden wurde.
Sie können sich auch telefonisch oder per E-Mail an den Flughafen wenden, wo man Sie darüber informiert, ob es gefunden wurde und wie Sie das Objekt abholen können.
Büros Spanien
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Büros International
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Sie können sich an das Flughafen-Fundbüro wenden, man wird Ihnen dort sagen, ob der Gegenstand gefunden wurde. Das Verfahren zur Abholung kann von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich sein.
Handelt es sich bei dem Gegenstand, den Sie im Flugzeug oder am Flughafen vergessen haben, um Ihren Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument, wird dieses entweder an die Einwanderungsbehörden, an die örtliche Polizei oder an die zuständigen Behörden des Zielflughafens übergeben.
IM FLUGZEUG
AM FLUGHAFEN
DOKUMENTATION
Gegenstände, die als Schlagobjekt, scharf oder schneidend gelten, können nicht in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Abschnitt „Verbotene Gegenstände“.
Gegenstände, die Flüssigkeiten oder Stoffe ähnlicher Konsistenz enthalten, dürfen in bis zu 10 Behältern à 100 ml (insgesamt 1 Liter) transportiert werden.
Laden Sie dieses PDF-Dokument herunter, um sich zu informieren, was Sie in Ihrem Gepäck mitführen dürfen und was nicht: Barmittel, verbotene Gegenstände, Empfehlungen vor dem Fliegen...