Gefährliche Waren
Informieren Sie sich über die als gefährlich eingestuften Waren und ihre Transportanforderungen:
Verbotene Gegenstände
Folgende Waren gelten als verbotene Gegenstände:
Schusswaffen
Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten, Reproduktionen von Schusswaffen und Imitationen, Teile von Schusswaffen (außer Schaugläser oder Zielfernrohre).
Andere Arten von Waffen
Druckluftpistolen und -gewehre, Gewehre zum Abfeuern von Signalraketen, „Starter“-Gewehre, Harpunen und Speerfischgewehre, Steinschleudern und Schleudern.
Gegenstände mit scharfer Spitze oder Schneidkante
Stichwaffen oder ähnliche Gegenstände. Äxte, Harpunen, Speere, Pfeile und Darts, Messer und Scheren mit einer Klinge von mehr als 6 cm, Säbel, Schwerter, Spalten, Spaltmesser und Wurfsterne.
Werkzeuge
Bohrer, Bohraufsätze, Profi-Messer, Sägen, Schraubendreher, Hebel, Hämmer, Zangen, Schraubenschlüssel, Schweißbrenner.
Stumpfe Gegenstände
Baseballschläger, Stöcke und Stangen, Rudergeräte, Skateboards, Angelruten und -stangen, Kampfsportausrüstungen.
Kleine Fahrzeuge mit Lithiumbatterien
Airwheel, Solowheel, Hoverboards, Mini-Segways, Balance-Räder, Elektroroller, Self-balancing-Skateboard, Self-balancing-Elektrogerät etc.
Flüssigkeiten
Flüssigkeiten, die in Behältern von mehr als 100ml enthalten sind und die insgesamt 1L überschreiten.
Sonstige gefährliche Waren
Umweltgefährdende Stoffe, magnetisiertes Material, Lithiumbatterien, gentechnisch veränderte Organismen.
Elektronische Zigaretten
Wenn elektronische Zigaretten mitgeführt werden, müssen sie im Handgepäck transportiert werden, NIEMALS im aufgegebenen Gepäck. Diese Gegenstände stellen ein potenzielles Überhitzungsrisiko dar, das dazu führen kann, dass das Gepäck, in dem sie sich befinden, in Flammen aufgeht. Dieses Risiko gilt auch für Teile oder Geräte dieser Geräte, die mit elektronischen Zigaretten verwendet werden, wie Batterien, Widerstände und Verdampfer.
Intelligente Koffer
Gepäck mit Lithium-Batterien, nicht auswechselbaren Batterien mit mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder 2,7 Wh für Lithium-Ionen.
Sprengstoff
Zündstoffe, Sprengkörper, Zünder, Granaten, Minen, Explosivstoffe
Gase
Propan, Butan, Acetylen, Sauerstoff, Stickstoff, Insektizide, Druckluftflaschen zum Tauchen, Nachfüllungen für Feuerzeuge, Feuerlöscher.
Entflammbare Flüssigkeiten
Benzin, Diesel, Methanol, Farben, Lacke, Terpentin, Lösungsmittel, Verdünner, Petroleum, Klebstoffe, Alkohol.
Entzündliche Feststoffe und reaktive Stoffe
Magnesium, Zelluloidfolien, Schwefel, Kohle, Streichhölzer (Matches).
Oxidationsmittel und organische Peroxide
Düngemittel, Chlorate und Karosseriereparatur-Kits.
Giftige Substanzen
Rodentizide, Insektizide, Gifte, Herbizide, Pestizide, Arsen, infiziertes Blut, Bakterien, Viren.
Radioaktives Material
Isotope für medizinische oder kommerzielle Zwecke usw.
Ätzende Stoffe
Säuren, Quecksilber, Bleichmittel, Autobatterien, Chlor.
Der Transport von bis zu 2,5 kg Trockeneis pro Person ist mit vorheriger Genehmigung von Air Europa gestattet.
Medikamente müssen getrennt von Ihrem Hand- und aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, um sie beim Check-in schnell identifizieren zu können. Sie müssen außerdem den Gefahrgutvorschriften entsprechen.
Wir unterstützen Sie bei langen Wegen, beim Hinauf- und Hinabsteigen der Treppe im Flugzeug und begleiten Sie bis zu Ihrem Sitz.
Sie entscheiden, welche Art von Unterstützung Sie benötigen.
Jedes Gerät, das Kommunikationen sendet oder empfängt, muss im „Flugzeugmodus“ bleiben; wenn es diesen Modus nicht hat, muss es für die Dauer des Fluges abgeschaltet werden.
Informieren Sie sich hier über die einzelnen elektronischen Geräte, die während des Fluges benutzt werden können, und deren Bedingungen.
Der Passagier kann seine Drohne gemäß den Sicherheitsbedingungen für den Transport von Lithiumakkus tragen.
Solange es die Maße und das Gewicht des Handgepäcks nicht überschreitet, kann es in der Kabine als Ersatz für das Handgepäck transportiert werden.
Darüber hinaus sollte das Unternehmen über das Drohnenmodell zusammen mit seinen technischen Spezifikationen per E-Mail an folgende Adresse informiert werden: ssr.ux@air-europa.com
Akkus und Batterien sind für die Stromversorgung der von uns täglich benutzten elektronischen Geräte verantwortlich. Diese können aus verschiedenen Materialien und Größen bestehen, daher kann auch ihre Transportform variieren:
Die dafür vorgesehenen Transportbedingungen prüfen
Gefährliche Waren sind Gegenstände oder Substanzen, die die Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt gefährden können.
Sie haben folgende Eigenschaften: Sprengstoffe, entzündbare, nicht entzündbare und giftige Gase, entzündbare flüssige und feste Stoffe, Oxidationsmittel (Sauerstoffträger), giftige und infektiöse, radioaktive Stoffe, ätzende Stoffe und sonstige Stoffe und Gegenstände, einschließlich umweltgefährdender Stoffe, wie z. B.: Lithiumbatterien, Trockeneis, magnetisiertes Material, Verbrennungsmotoren, gentechnisch veränderte Organismen, Stoffe mit hohen Temperaturen, Rettungsmaterial, Verbrauchsgüter, Chemie- und Erste-Hilfe-Kästen.
Diese Gegenstände oder Substanzen dürfen NICHT im Gepäck der Passagiere befördert werden, außer sie werden so transportiert, wie in dem folgenden Link angegeben:
GEFÄHRLICHE GÜTER UND BEFÖRDERUNGSART
Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an folgende Adresse: ssr.ux@air-europa.com