Wird die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch höhere Gewalt - einschließlich, aber nicht beschränkt auf - (i) Aufruhr; (ii) Streiks; (iii) Aussperrungen; (iv) zivile Unruhen; (v) Bestehen, Angst oder drohende Gefahr eines Krieges zwischen Nationen; (vi) Krieg; (vii) Blockaden, Embargos und Handlungen von Regierungsbehörden, einschließlich Zivilluftfahrtbehörden; (viii) Brand; (ix) Überschwemmung, (x) Nebel; (xi) Frost; (xii) Eis; (xiii) Stürme; (xiv) Epidemien; (xv) Quarantäne; oder (xvi) ein anderer ähnlicher Grund, der für eine der Parteien nicht vorhersehbar oder unvermeidbar war und einen außergewöhnlichen Grund darstellt, beeinträchtigt oder verhindert, sind beide Parteien von jeglicher Haftung für die Nichterfüllung, die ihnen aus diesem Vertrag entstehen kann, befreit.
Im Zuge der Durchführung dieses Vertrags und um die Ausführung des Vertrags oder die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen zu ermöglichen, müssen sich die Parteien unter Umständen gegenseitig Zugang zu personenbezogenen Daten gewähren, für die sie jeweils als Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 [DSGVO] und anderen geltenden einschlägigen Vorschriften auftreten (z. B. Kontaktdaten des eigenen Personals einer der Parteien usw.). Die auf diese Weise übermittelten Daten sind für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufgaben der Partei, die sie erhält, oder für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen unbedingt erforderlich. Die empfangende Partei darf die Daten nur in dem Umfang verarbeiten, der zur Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist, und den Zugang zu den Daten auf befugtes und geschultes Personal beschränken, das einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegt. In jedem Fall ist die empfangende Partei verpflichtet, ihre Angestellten, Mitarbeiter und Dritte über den Umfang, die Art, die Zwecke und den Kontext der Verarbeitung zu informieren.
Die rechtmäßige Grundlage für die oben genannte Datenverarbeitung ist die Notwendigkeit der Verarbeitung für die Durchführung des Vertrags, die Erfüllung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen und das berechtigte Interesse jeder Partei.
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Ausführung dieses Vertrags oder für den Zeitraum, der für die Erfüllung der damit verbundenen gesetzlichen Verpflichtungen (Steuern, Flughafensicherheit usw.) erforderlich ist, verarbeitet.
Danach erfolgt eine ordnungsgemäße Sperrung der Daten für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen für eventuelle administrative oder steuerliche Verpflichtungen sowie für rechtliche Schritte, die sich aus solchen Verpflichtungen oder aus dem Vertragsverhältnis ergeben können.
Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils erhaltenen Daten mit der gebotenen Vertraulichkeit und unter Wahrung des Berufsgeheimnisses zu verarbeiten, immer in Übereinstimmung mit der DSGVO und erklären, dass sie als für die Datenverarbeitung Verantwortliche alle Verpflichtungen erfüllen werden, die sich aus den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ergeben. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der physischen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Verarbeitung erforderlich sind, um die in den geltenden Vorschriften festgelegten Anforderungen zu erfüllen und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.
Die Parteien verpflichten sich, miteinander zusammenzuarbeiten und gegebenenfalls Informationen und Dokumentation auszutauschen, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen, beispielsweise in Bezug auf die Dokumentation der Verarbeitung, die Rechte der betroffenen Personen, Folgenabschätzungen zu Datenschutz- oder Datensicherheitsverletzungen und Audits.
Die erhaltenen Daten können weitergegeben werden an: a) diejenigen Dritten, deren Eingreifen im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung erforderlich ist oder sein kann; b) Steuerbehörden oder andere zuständige Behörden der öffentlichen Verwaltung, die dies im Rahmen der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen des Datenverantwortlichen verlangen können; und c) an die zuständigen Justizbehörden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann für die Zwecke, für die die Daten erhoben wurden, auch Auftragsverarbeiter einsetzen.
Um der Datenschutzgesetzgebung gerecht zu werden, werden die übrigen in diesem Zusammenhang zu behandelnden Aspekte, falls die Parteien dies für notwendig erachten, in einen Nachtrag oder Anhang zu dieser Vereinbarung aufgenommen.
Betroffene Personen können ihre gesetzlichen Rechte (Zugriff, Übertragbarkeit, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht, keinen vollautomatischen Entscheidungen unterworfen zu werden) ausüben, indem sie sich an die entsprechende Partei wenden und in jedem Fall eine Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen, um ordnungsgemäß identifiziert zu werden, sowie das Recht, das ausgeübt werden soll, deutlich angeben. Wenn AIR EUROPA (Globalia) als Datenverantwortlicher auftritt, können die betroffenen Personen ihre Rechte ausüben, indem sie den Datenschutzbeauftragten kontaktieren per:
• E-Mail: delegadopd@globalia.com
• Post: Ref. Protección de Datos, Carretera Arenal a Llucmajor, km 21,5, 07620 Llucmajor - Spanien.
Im Falle von ………………….. Kontaktaufnahme mit …..
• E-Mail: ……..
• Post: ……
In jedem Fall kann die betroffene Person, wenn sie der Ansicht ist, dass sie bei der Ausübung ihrer Rechte nicht zufrieden gestellt wurde, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Gemäß dem Gesetz 1/2019 vom 20. Februar 2019 über Geschäftsgeheimnisse verpflichten sich die Parteien, die Vertraulichkeit des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses zu wahren und dafür zu sorgen, dass alle gegebenenfalls unter ihrer Kontrolle stehenden Personen die Vertraulichkeit wahren. Diese können alternativ als „EMPFÄNGER“ und „SENDER“ bezeichnet werden, je nachdem, welche Partei die vertraulichen Informationen erhält bzw. bereitstellt. Für diese Zwecke bezeichnet der Begriff „SENDER“ die Partei, die vertrauliche Informationen bereitstellt, und „EMPFÄNGER“ bezeichnet die Partei, der vertrauliche Informationen bereitgestellt werden oder die sie erhält.
Jegliche Informationen, gleich welcher Art (ob technisch, kommerziell, finanziell, operativ oder anderweitig), in jeglicher Form oder auf jeglichem Medium (ob mündlich, schriftlich, aufgezeichnet oder auf andere Weise), die der SENDER dem EMPFÄNGER im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrags zur Verfügung stellt, gelten als „vertrauliche Informationen“, einschließlich der aus vertraulichen Informationen gewonnenen Informationen.
Der EMPFÄNGER verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen vertrauensvoll entgegenzunehmen und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des SENDERS nicht an Dritte weiterzugeben oder zu seinem eigenen Vorteil zu nutzen. Der EMPFÄNGER ist außerdem verpflichtet:
• Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln;
• Vertraulichen Informationen, ob schriftlich, aufgezeichnet oder auf einem anderen Medium, getrennt von allen anderen Informationen aufzubewahren, die dem EMPFÄNGER möglicherweise zur Verfügung stehen;
• Die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung zu verwenden;
• Kontrollverfahren für die Verwendung vertraulicher Informationen zu verwenden. Der EMPFÄNGER darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des SENDERS keine Kopien der vertraulichen Informationen anfertigen, mit Ausnahme der Kopien, die der EMPFÄNGER für seine internen Untersuchungen benötigt.
• Den Zugang zu vertraulichen Informationen nur auf diejenigen seiner Mitarbeiter zu beschränken, die diese für die Zwecke des Vertrags kennen müssen, und sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter sich der Pflichten bewusst sind, die gemäß den Bestimmungen dieses Dokuments für sie gelten; und
• Vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des SENDERS an Dritte weiterzugeben und sicherzustellen, dass, falls eine solche Genehmigung eingeholt wurde, dieser Dritte eine Vertraulichkeitserklärung mit dem SENDER zu Bedingungen unterzeichnet, die denen dieser Klausel entsprechen.
Die in den vorstehenden Absätzen dargelegten Geheimhaltungsverpflichtungen entfallen, wenn (i) eine behördliche oder gerichtliche Auflage oder ein anderes rechtsverbindliches Gebot dem entgegensteht; (ii) die vertraulichen Informationen öffentlich zugänglich sind; (iii) sie von Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden; (iv) sie von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt worden sind; oder (v) die Vertragspartei, von der die Informationen stammen, der Übermittlung der Informationen zuvor schriftlich zugestimmt hat.
Die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Ansprüche, die sich aus dem Vertrag ergeben, in Kraft.
Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit berechtigt die andere Partei, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
Hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften erklären beide Parteien, dass sie über einen Plan zur Einhaltung von Vorschriften verfügen, der eine Anti-Korruptionspolitik auf der Grundlage von UNE-ISO 37.001:2017 umfasst, mit dem Ziel, kriminellen Aktivitäten wirksam vorzubeugen, die aktuelle Gesetzgebung in Spanien einzuhalten und in ihren Organisationen eine Kultur der Einhaltung von Vorschriften zu schaffen. Beide Parteien können gegenseitig überprüfen, inwieweit der Plan eingehalten wird, indem sie die Einrichtungen der jeweils anderen Partei besuchen und den beschriebenen Plan überprüfen.
Werden Verstöße gegen den Plan zur Einhaltung der Vorschriften festgestellt und offenkundig, haben die Parteien eine Frist von zwei Monaten, um diese zu beheben. Werden die Änderungen nicht innerhalb dieser Frist vorgenommen und nicht dokumentiert, wird davon ausgegangen, dass die betreffende Partei ihre Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften nicht erfüllt hat.
So kann die leistungserbringende Partei den Vertrag mit der nicht leistungserbringenden Partei kündigen, ohne dass ihr irgendwelche Kosten oder Ausgaben entstehen und ohne dass sie verpflichtet ist, weiterhin Leistungen zu erbringen. Daher haftet die nicht leistungserbringende Partei für die Verbindlichkeiten, die sich aus ihrer Nichterfüllung ergeben, und ist verpflichtet, die leistungserbringende Partei von allen Verpflichtungen freizustellen.
AIR EUROPA verpflichtet sich, den Ethikkodex und die Anti-Korruptionspolitik von Globalia einzuhalten, denen sich die Fluggesellschaft angeschlossen hat.
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Spaniens und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Im Falle von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag unterwerfen sich die Parteien unter ausdrücklichem Verzicht auf jede andere Gerichtsbarkeit, die ihnen zustehen könnte, der Gerichtsbarkeit und Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Madrid (Spanien).
Um den Online-Check-in zu machen, geben Sie bitte folgende Daten ein:
Air Europa bietet Ihnen online das Flugänderungssystem an.
Überprüfen Sie den Status Ihres Fluges, indem Sie Abflug- / Zielort oder Flugnummer eingeben.
Sie können eine schriftliche Mitteilung an die folgende Adresse senden: Delegado de Protección de Datos, Polígono Son Noguera, Ctra Arenal-Llucmajor, KM 21,5 C.P. 07620 Llucmajor, Islas Baleares, Spanien; oder an die E-Mail-Adresse delegadopd@aireuropa.com ,ihre Identität ordnungsgemäß nachweisen, um die Ausübung der folgenden Rechte zu verlangen:
- Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten: Sie können AIR EUROPA fragen, ob dieses Unternehmen Ihre Daten verarbeitet.
- Recht, die Berichtigung oder Löschung der Daten zu verlangen.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung: AIR EUROPA wird die Verarbeitung der Daten in der von Ihnen angegebenen Weise einstellen, es sei denn, die Geltendmachung oder Verteidigung möglicher Ansprüche erfordert die weitere Verarbeitung der Daten.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Wenn Sie wünschen, dass Ihre Daten von einer anderen Stelle verarbeitet werden, wird AIR EUROPA die Übertragbarkeit Ihrer Daten an den neuen Datenverantwortlichen erleichtern.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung; in diesem Fall werden die Daten von AIR EUROPA nur zur Abwehr möglicher Ansprüche gespeichert.
- Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung: Wurde die Einwilligung für einen bestimmten Zweck erteilt, so haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
In jedem Fall stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie die oben genannten Rechte leichter und schneller ausüben können, indem Sie es an die Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten senden.
Der Lufttransportvertrag zwischen Air Europa und dem Passagier wird durch die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die Bedingungen des Flugtickets und die Bedingungen des gekauften Tarifs geregelt.
Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendermaßen einsehen: